Bei Kindern die auf eine Teilhabe-Assistenz (THA) angewiesen sind, ist deren Anwesenheit während der gesamten Betreuungszeit zwingend vor Ort erforderlich.

Dies gilt ebenfalls während der Ferienbetreuung und anderen Servicetagen. Ohne die Anwesenheit der/des THA kann das Kind nicht betreut werden!

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